Jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Als körperliche Unversehrtheit wird sowohl die physische als auch psychische Gesundheit eines Menschen betrachtet.
Das klingt wunderbar!
Aber was ist, wenn ein kleiner Mensch bereits in Zeiten seiner frühesten Kindheit über lange Zeit physische und/oder psychische Verletzungen erleidet?
Oft dauert es sehr lange Zeit bis andere Menschen oder Behören Kenntnis von solchen Verletzungen erlangen, denn eigentlich sollen Kinder gerade in ihrer Familie Schutz vor solchen Übergriffen genießen.
Manchmal sind es Nachbarn, Familienangehörige, Ärzte, Lehrkräfte, die irgendwann mitbekommen, dass Kinder über lange Zeit vernachlässigt oder auch körperlich misshandelt werden. Denn insbesondere kleine Kinder sind oft gar nicht in der Lage dies zu äußern.
Kommen Kinder dann in eine Jungendeinrichtung müssen sie trotz aller schlimmen Erfahrungen die Trennung von Eltern, Geschwistern und ihrem sonstigen Umfeld verkraften.
Umso wichtiger ist, dass sie dann bei der Bearbeitung ihrer körperlichen und seelischen Verletzungen nicht allein gelassen werden.
Sie benötigen zeitnah kompetente Unterstützung durch Therapeuten, die längerfristig für sie da sind.
Deshalb achten wir darauf, dass die Traumatherapie zeitnah ansetzt.
Kleiner Exkurs
Artikel 2 Grundgesetz
Persönliche Freiheitsrechte
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.